Erklärung zur Barrierefreiheit

Der BDKJ-Bundesstelle e. V. möchte, dass alle jungen Menschen an der 72-Stunden-Aktion teilhaben können – auch digital. Deshalb arbeiten wir daran, unsere Website für möglichst viele Menschen zugänglich zu machen. Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA.

Diese Erklärung gilt für 72stunden.de und für das Verwaltungsportal, in dem sich Aktionsgruppen anmelden und ihre Projekte verwalten. Beide Systeme haben wir getrennt bewertet, weil sie technisch unabhängig voneinander sind.

Wir geben diese Erklärung freiwillig ab. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht für uns nach derzeitiger Einschätzung nicht, weil die Teilnahme kostenfrei ist und wir keine Verbrauchergeschäfte über die Website abschließen. Wir halten es trotzdem für richtig, offenzulegen, wo wir stehen – auch dort, wo wir noch nicht fertig sind.

Was diese Website bietet

Über 72stunden.de informieren wir über die 72-Stunden-Aktion des BDKJ. Aktionsgruppen können sich über das Verwaltungsportal für die Teilnahme anmelden, ihre Gruppendaten pflegen und ihre Projekte darstellen. Gruppenleitungen können außerdem ein eigenes Anmeldeformular für ihre Teilnehmenden bereitstellen. Die Nutzung ist in allen Teilen kostenfrei.

Die öffentliche Website 72stunden.de

Die öffentliche Website ist mit den WCAG 2.1 Stufe AA teilweise vereinbar. Die Einschränkungen benennen wir unten.

Grundlage ist eine Selbstbewertung vom 15. August 2026. Dabei gefundene Mängel haben wir überwiegend direkt behoben.

Was funktioniert

  • Lesbare Kontraste. Alle Texte, Links und Schaltflächen haben einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund. Wir haben dafür unter anderem die Farbe von Links und Buttons, von Zusatztexten wie Bildunterschriften und News-Angaben sowie von Platzhaltertexten in Formularen angepasst.
  • Sichtbarer Tastaturfokus. Wo du dich gerade befindest, ist beim Bedienen per Tastatur überall erkennbar – auch in den Suchfeldern und im Aufklappmenü der Organisationsliste, wo die Markierung vorher fehlte oder zu schwach war.
  • Bilder. Bilder im Seitenkopf und die Logos im Fußbereich haben Alternativtexte für Screenreader. Rein dekorative Bilder sind so gekennzeichnet, dass Screenreader sie überspringen.
  • Formulare. Jedes Eingabefeld ist beschriftet, Fehlermeldungen werden im Text erklärt und angesagt, und der Hinweis auf Pflichtfelder steht vor dem Formular statt darunter. Browser können Standardfelder wie Name und E-Mail-Adresse wieder automatisch ausfüllen.
  • Aufbau der Seiten. Es gibt einen Sprunglink zum Hauptinhalt, die Seitensprache ist gesetzt, und die Bereiche der Seite – Kopf, Navigation, Inhalt, Fußbereich – sind für Screenreader benannt.
  • Überschriften im Redaktionssystem. Ein Fehler in der Konfiguration verhinderte, dass unsere Redaktion überhaupt Überschriftenebenen auswählen konnte. Das ist behoben; damit lassen sich Seiten jetzt sauber gliedern.
  • Vergrößern und kleine Bildschirme. Du kannst auf 200 Prozent vergrößern und die Seiten bis zu einer Breite von 320 Pixeln nutzen, ohne dass Inhalte verloren gehen.

Was noch nicht passt

Die Karte mit den Aktionsorten. Die Markierungen auf der Karte lassen sich derzeit nur mit der Maus ansteuern, nicht per Tastatur. Wer die Website ohne Maus bedient oder einen Screenreader nutzt, kommt an diese Informationen nicht heran.

Wir ergänzen dafür eine Liste aller Standorte, die sich per Tastatur bedienen lässt und dieselben Informationen enthält. Umsetzung bis 30. September 2026.

Untertitel bei Videos. Ob ein eingebettetes Video Untertitel hat, hängt vom Video selbst ab – wir können das technisch nicht erzwingen. Unsere Redaktion ist angewiesen, nur Videos einzubinden, bei denen Untertitel vorhanden sind, und prüft das vor dem Einbetten. Bei älteren Videos kann es dennoch vorkommen, dass sie fehlen. Wenn dir ein Video ohne Untertitel auffällt, sag uns Bescheid – wir kümmern uns darum.

Alternativtexte bei News-Vorschaubildern. Bei den Vorschaubildern in Nachrichtenlisten wird derzeit die Überschrift als Alternativtext verwendet. Screenreader lesen den Text dadurch doppelt vor. Das ist nicht falsch, aber auch nicht hilfreich. Wir stellen das auf echte Bildbeschreibungen um.

Das Verwaltungsportal

Das Verwaltungsportal „72h-backend“ ist mit den WCAG 2.1 Stufe AA vollständig vereinbar. Uns sind derzeit keine Einschränkungen bekannt.

Grundlage ist eine Selbstbewertung vom 15. August 2026. Dabei gefundene Mängel haben wir noch am selben Tag behoben.

Was umgesetzt ist

  • Bedienung ohne Maus. Du kannst alle Funktionen allein per Tastatur nutzen. Es gibt einen Sprunglink zum Hauptinhalt, alle Dialoge lassen sich mit Escape schließen, und der Tastaturfokus bleibt innerhalb geöffneter Dialoge, statt dahinter zu verschwinden. Auch auf gesperrten Feldern ist erkennbar, wo du gerade bist.
  • Lesbare Kontraste. Alle Texte haben einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund. Wir haben dafür rund 490 Textstellen überarbeitet, an denen graue Schrift auf hellem Grund zu schwach war – vor allem bei Zusatzangaben, Zeitstempeln und Hilfetexten.
  • Bilder und Symbole. Alle informativen Bilder haben Alternativtexte. Rein dekorative Symbole sind so gekennzeichnet, dass Screenreader sie überspringen.
  • Formulare. Jedes Eingabefeld ist mit seiner Beschriftung verknüpft. Pflichtfelder sind auch für Screenreader als solche erkennbar, Hilfetexte sind mit dem jeweiligen Feld verbunden, und Fehlermeldungen werden im Text erklärt und aktiv angesagt – nicht nur durch eine rote Umrandung angedeutet.
  • Aufbau der Seiten. Die Seitensprache ist gesetzt, die Bereiche der Seite sind für Screenreader benannt, und die Überschriften folgen einer sauberen Reihenfolge ohne Sprünge.
  • Vergrößern und kleine Bildschirme. Du kannst auf 200 Prozent vergrößern und die Seiten bis zu einer Breite von 320 Pixeln nutzen, ohne dass Inhalte verloren gehen oder du horizontal scrollen musst.
  • Eigene Einstellungen. Im Portal kannst du Schriftgröße und Kontrast anpassen und Animationen reduzieren. Diese Einstellungen bleiben gespeichert und gelten auf allen deinen Geräten.

Was wir dauerhaft tun

Barrierefreiheit hängt nicht nur an der Technik, sondern auch an den Inhalten, die täglich eingepflegt werden. Ein Bild ohne Beschreibung bleibt unzugänglich, egal wie gut die Website programmiert ist.

Deshalb haben wir für unsere Redaktion einen verbindlichen Leitfaden erstellt: zu Alternativtexten, Überschriftenstruktur, Untertiteln bei Videos, verständlichen Linktexten und der Beschriftung von Formularfeldern. Er ist direkt im Redaktionssystem hinterlegt, sodass er beim Arbeiten verfügbar ist und nicht in einem Ordner verschwindet.

Inhalte von Dritten

Einige Inhalte stammen von anderen Anbietern und liegen außerhalb unseres Einflussbereichs – etwa Videos, die auf YouTube liegen, oder das Kartenmaterial. Auf deren Barrierefreiheit haben wir keinen Einfluss.

Du hast eine Barriere gefunden?

Dann sag uns Bescheid. Wir wollen wissen, wo es hakt – auch bei Kleinigkeiten.

E-Mail: 72stunden(at)bdkj.de
Telefon: 0211 / 4693-0
Post: BDKJ-Bundesstelle e. V., Carl-Mosterts-Platz 1, 40477 Düsseldorf

Schreib uns möglichst, worum es geht: Welche Seite, welche Funktion, was hat nicht geklappt. Wir melden uns innerhalb von sechs Wochen bei dir.

Wenn du Inhalte in einer anderen Form brauchst – zum Beispiel als barrierefreies Dokument oder in Leichter Sprache – melde dich ebenfalls gern. Wir schauen dann, was wir möglich machen können.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 15. August 2026 erstellt. Beide Systeme wurden am selben Tag bewertet.

Die Bewertung beruht auf einer Prüfung des Quellcodes durch unser Entwicklungsteam, nicht auf einer Prüfung durch eine unabhängige Stelle und nicht auf Tests mit Screenreader-Nutzenden. Sie ersetzt kein zertifiziertes Audit. Sollte dir etwas auffallen, das wir übersehen haben, freuen wir uns über deine Rückmeldung.

Wir überprüfen diese Erklärung regelmäßig, spätestens vor jeder neuen Aktionsrunde.